Heizkostenabrechnung 30 70 oder 50 50 Verbrauchsabhängige Abrechnung. 1 Sonderfall mit Pflicht. Die aktuell geltende Heizkostenverordnung schränkt die Wahlfreiheit des Gebäudeeigentümers für Verteilerschlüssel im Rahmen von 2 Also zusammengefasst: 30/70 ist möglich, wenn die Heizungsrohre gedämmt sind oder unter Putz liegen. Wenn dies nicht der Fall ist und die Rohre. 3 Der Mieter verlangt, die Heizkosten zukünftig abweichend von der bisherigen Handhabung zu 70 Prozent nach dem erfassten Verbrauch und zu 4 Prüf Deine Heizkostenabrechnung, wenn Du sie erhältst. Tipps dazu findest Du hier. Ist sie fehlerhaft oder unplausibel, dann widersprich ihr und fordere, die Rechnungsbelege zu sehen. Verbraucherzentralen, Mietervereine und kommerzielle Dienstleister wie Mineko und Yourxpert helfen Dir, die Abrechnung zu überprüfen. 5 Während vorher Heizkosten zu 50 % nach Verbrauch und zu 50 % nach Wohnungsgröße verteilt wurden, so gilt nun in vielen Fällen für Wohnungen in Häusern, die mit Gas oder Öl beheizt werden, zwingend ein Verteilungsschlüssel von 30 zu 70 %. Das heißt: Es dürfen nur 30 % der Heizkosten nach der Wohnungsgröße verteilt werden. 70 %. 6 Also: Der Verbrauchskostenanteil muss zwischen 50 und 70 %, der übrige Festkostenanteil kann zwischen 50 und 30 % festgelegt werden. Auch die Vereinbarung einer Heizkostenpauschale (Warmmiete, Inklusivmiete) ändert nichts daran, dass trotzdem zumindest ein Teil der Heizkosten nach der Heizkostenverordnung abzurechnen ist. 7 Ansonsten gilt immer die Heizkostenverordnung. Danach muss der Vermieter mindestens 50 Prozent, aber höchstens 70 Prozent der Heizungs- und Warmwasserkosten nach Verbrauch verteilen. Hierzu müssen alle Wohnungen oder Heizkörper mit so genannten Erfassungssystemen ausgestattet sein, die dann einmal im Jahr abgelesen werden. 8 Zu Beginn und am Ende eines Abrechnungszeitraums gibt es bei sogenannten "nicht leitungsgebundenen Energieträgern" (z.B. Heizöl oder Flüssiggas) in der Regel einen Restbestand – und den lohnt es auf Ihrer Heizkostenabrechnung zu überprüfen. Denn ein häufiger Fehler ist die Angabe des Bestands von jeweils 0 Litern. 9 Die Betriebskostenabrechnung enthält auch Heizkosten. Diese werden in der Heizkostenabrechnung zu mindestens 50 und höchstens 70 Prozent verbrauchsabhängig auf die Mietparteien umgelegt. Der Rest wird meist nach Wohnfläche berechnet. Achten Sie auf die Vollständigkeit der Angaben in der Abrechnung für Heiz- und Nebenkosten. verteilerschlüssel heizkosten eigentumswohnung 10 verteilerschlüssel heizkosten beispiel 12